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   OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08   

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https://dejure.org/2008,2567
OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08 (https://dejure.org/2008,2567)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.2008 - 34 Wx 49/08 (https://dejure.org/2008,2567)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 34 Wx 49/08 (https://dejure.org/2008,2567)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundbucheintragung: Anspruch des Eigentümers zweier Wohnungen auf Zuschreibung eines Hobbyraums zu einer anderen Wohnung

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 53 Abs. 1; WEG §§ 3, 4, 5 Abs. 1, § 8
    Neuzuordnung eines Sondereigentumsraumes zwischen zwei Einheiten desselben Eigentümers

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Änderung der Zugehörigkeit von Räumen zu jeweiligem Sondereigentum und entsprechende zulässige und richtige Eintragung im Grundbuch

  • Judicialis

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 3 Abs. 1; ; WEG § 4; ; WEG § 5 Abs. 1; ; WEG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung von Sondereigentum verschiedener Wohnungen ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuordnung von Sondereigentum zu anderer Einheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuordnung von Räumen eines Sondereigentums an ein anderes Sondereigentum durch einen Wohnungseigentümer ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Zusammenlegung von Sondereigentumsbereichen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Änderung in der Zuordnung von Sondereigentum? (IMR 2009, 15)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1386
  • NZM 2009, 402
  • Rpfleger 2009, 20
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08
    Dazu gehören Rechte mit einem nicht erlaubten Inhalt (Demharter § 53 Rn. 46/47), bei Wohnungseigentum beispielsweise die unzulässige Ausweisung von Gemeinschaftseigentum als Sondereigentum (vgl. BGH Rpfleger 2005, 17; Rpfleger 1991, 454; BayObLG ZMR 1999, 773).

    Insoweit liegt die Sache nicht anders als bei Unterteilung eines Sondereigentums (BGHZ 73, 150/152; BGH Rpfleger 2005, 17; Schneider in Riecke/Schmid § 4 Rn. 33).

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08
    Sondereigentum kann auch dann bestehen, wenn die Abgeschlossenheitsvoraussetzungen in Wirklichkeit nicht vorliegen (st. Rspr.; BGHZ 146, 241/246; BayObLG Rpfleger 1991, 414; Schneider in Riecke/Schmid § 7 Rn. 191; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 8. Aufl. § 3 Rn. 18, § 7 Rn. 38).
  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08
    Dazu gehören Rechte mit einem nicht erlaubten Inhalt (Demharter § 53 Rn. 46/47), bei Wohnungseigentum beispielsweise die unzulässige Ausweisung von Gemeinschaftseigentum als Sondereigentum (vgl. BGH Rpfleger 2005, 17; Rpfleger 1991, 454; BayObLG ZMR 1999, 773).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08
    Insoweit liegt die Sache nicht anders als bei Unterteilung eines Sondereigentums (BGHZ 73, 150/152; BGH Rpfleger 2005, 17; Schneider in Riecke/Schmid § 4 Rn. 33).
  • OLG Köln, 31.07.2006 - 16 Wx 98/06

    Tausch einzelner Räume des Sondereigentums

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08
    (2) Wohnungseigentümer sind nicht gehindert, untereinander den Gegenstand ihres Sondereigentums ohne gleichzeitige Änderung der Miteigentumsanteile zu verändern (BGH NJW 1986, 2759; Demharter Anh. zu § 3 Rn. 87), etwa einzelne Räume ihres Sondereigentums von dem einen Sondereigentum auf das andere zu übertragen (OLG Köln FGPrax 2007, 19).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84

    Erweiterung von Sondereigentum

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08
    (2) Wohnungseigentümer sind nicht gehindert, untereinander den Gegenstand ihres Sondereigentums ohne gleichzeitige Änderung der Miteigentumsanteile zu verändern (BGH NJW 1986, 2759; Demharter Anh. zu § 3 Rn. 87), etwa einzelne Räume ihres Sondereigentums von dem einen Sondereigentum auf das andere zu übertragen (OLG Köln FGPrax 2007, 19).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01

    Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum - neuer Aufteilungsplan -

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08
    Verneint wird dies bei der Übertragung eines in sich abgeschlossenen Raums, etwa einer Garage oder eines Kellers (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 105/106; OLG Celle DNotZ 1975, 42/44; ferner Schöner/Stöber Grundbuchrecht Rn. 2851 bei Rn. 3 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.11.1998 - 2Z BR 152/98

    Vereinigung mehrerer Wohnungseigentumsrechte

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08
    Selbst wenn hier ein Nachweis erneut erforderlich gewesen wäre, hindert das Fehlen weder die Entstehung von Wohnungseigentum (BayObLG NZM 1999, 277) noch die wirksame Änderung der sondereigentumsrechtlichen Zuordnung.
  • OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 452/85

    Wesentliche Abweichung der tatsächlichen Bau- und Nutzungsverhältnisse vom

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die Zuordnung des Hobbyraums zur Wohnung Nr. 14 Einfluss auf die Sondereigentumsfähigkeit des zwischen dem Gemeinschaftsflur und dem Hobbyraum befindlichen und als Durchgang dienenden Vorraums hat (vgl. § 5 Abs. 2 WEG; dazu Weitnauer/Briesemeister § 5 Rn. 9 und 20; aus der Rspr. z. B. OLG Hamm OLGZ 1986, 415).
  • OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08
    Verneint wird dies bei der Übertragung eines in sich abgeschlossenen Raums, etwa einer Garage oder eines Kellers (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 105/106; OLG Celle DNotZ 1975, 42/44; ferner Schöner/Stöber Grundbuchrecht Rn. 2851 bei Rn. 3 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.06.1986 - BReg. 2 Z 108/85

    Funktion; Vorkaufsrecht; Wiederkaufsrecht; Unterscheidung; Recht zur Ausübung;

  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 100/91

    Nummernmäßige Zuordnung von Keller- zu Wohnräumen

  • OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10

    Wohnungseigentum: Geänderter Aufteilungsplan für den grundbuchamtlichen Vollzug

    Dem Grundbuchamt ist zuzustimmen, dass der Beschluss des Senats vom 30.7.2008 (34 Wx 049/08 = ZWE 2009, 25) sich nicht mit dem gegenständlichen Problem befasst.
  • OLG Köln, 06.08.2013 - 2 Wx 199/13

    Zulässiger Inhalt einer Grunddienstbarkeit

    Inhaltlich unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO ist eine Eintragung nur dann, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen - also schlechterdings, unabhängig von dem konkret gegebenen Sachverhalt - nicht bestehen kann (OLG München, Beschl. v. 27.5. 2008 - 34 Wx 130/07 - juris Rn. 13; Beschl. v. 30.7. 2008 - 34 Wx 49/08 - juris Rn. 21; Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 53, Rn. 42), wenn also eine Eintragung ein nach dem Gesetz nicht eintragungsfähiges Recht verlautbart oder ein an sich eintragungsfähiges Recht nicht mit dem gesetzlich gebotenen Inhalt oder mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt wiedergibt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.5. 1997 - 20 W 179/97 - juris Rn. 8).
  • OLG München, 06.06.2017 - 34 Wx 440/16

    Änderung des Sondereigentums durch Übertragung einzelner Räume

    Einer gleichzeitigen Verfügung über den Miteigentumsanteil bedarf es hierfür ebenso wenig wie einer Änderung der jeweiligen Miteigentumsanteile (BGH NJW 1986, 2759/2760; BayObLGZ 1984, 10/13; Senat vom 30.7.2008, 34 Wx 49/08 = Rpfleger 2009, 20; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 105; OLG Köln FGPrax 2007, 19; Schneider in Riecke/Schmid § 6 Rn. 12, § 7 Rn. 268; Bärmann WEG 13. Aufl. § 2 Rn. 116, § 6 Rn. 6; Jennißen WEG 5. Aufl. § 6 Rn. 22; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 62 und 87; Schöner/Stöber Rn. 2968; Hügel/Kral WEG Rn. 139; Röll Rpfleger 1976; auch Elzer/Schneider in Riecke/Schmid § 3 Rn. 12 ff.).

    b) Zur Wirksamkeit einer solchen Verfügung ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer nach dem Gesetz nicht erforderlich (Senat vom 30.7.2008, 34 Wx 49/08 = Rpfleger 2009, 20; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 105; OLG Köln FGPrax 2007, 19; Bärmann § 2 Rn. 117; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 63 und 87; Hügel/Kral WEG Rn. 139; Meikel/Morvilius Einl B Rn. 218; Röll Rpfleger 1976, 283/285).

  • OLG Köln, 12.03.2012 - 2 Wx 184/11

    Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch

    Inhaltlich unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO ist eine Eintragung nur dann, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen - also schlechterdings, unabhängig von dem konkret gegebenen Sachverhalt - nicht bestehen kann (OLG München, Beschl. v. 27.5. 2008 - 34 Wx 130/07 - juris Rn. 13; Beschl. v. 30.7. 2008 - 34 Wx 49/08 - juris Rn. 21; Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 53, Rn. 42), wenn also eine Eintragung ein nach dem Gesetz nicht eintragungsfähiges Recht verlautbart oder ein an sich eintragungsfähiges Recht nicht mit dem gesetzlich gebotenen Inhalt oder mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt wiedergibt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.5. 1997 - 20 W 179/97 - juris Rn. 8).
  • KG, 05.01.2016 - 1 W 1032/15

    Wohnungsgrundbuchverfahren in Berlin: Genehmigungserfordernis bei der Begründung

    Weder das Vorliegen der Abgeschlossenheit selbst noch das einer darüber ausgestellten Bescheinigung der Baubehörde ist allerdings materielle Wirksamkeitsvoraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum (BGH, NJW 2008, 2982; OLG München, ZWE 2009, 25; Elzer/Schneider in Riecke/Schmid, WEG, 4. Aufl., § 3 Rdn. 62; Röll, Rpfleger 1983, 380, 382).
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